Wespen sind, so seltsam das auch klingen mag, aufgrund des Naturschutzrechtes als wildlebende Tiere geschützt und dürfen nicht grundlos vernichtet werden. Deshalb darf die Feuerwehr Nester nur dann entfernen, wenn GEFAHR IM VERZUG besteht.
GEFAHR IM VERZUG
Falls für Sie oder Ihre Familie unmittelbare Gefahr besteht (Allergie, Kinder, Tiere, …) rufen Sie unseren Kommandanten an. Da die Tiere am Abend weniger aggressiv sind, werden die meisten Termine am Abend (ab 18 Uhr) vergeben.
WENN DIE INSEKTEN OHNE GEFAHR STÖREN
Wenn keine gefährliche Lage vorliegt, dann können Sie zur Bekämpfung der Insekten einen gewerblichen Fachmann hinzuziehen. Wir raten jedoch bei allfälligen Selbstversuchen unbedingt, mit ausreichend Sicherheitsabstand und am besten Abends oder Morgens zu arbeiten, da die Tiere zu dieser Zeit in Ruhe sind. Verhalten Sie sich beim Arbeiten ruhig, schnelle Bewegungen machen die Tiere angriffslustig.