Kaminbrände kommen während der Heizsaison recht häufig vor. Zur Vorsorge muss der Kamin mind. zweimal im Jahr von einem Fachbetrieb gereinigt werden. Einmal sollte dies in der Heizperiode und mind. einmal außerhalb dieser erfolgen.
Wenn ein Kamin Feuer fängt, sollte man nicht nur die Feuerwehr, über den NOTRUF 122 sondern auch den zuständigen Kaminkehrer alarmieren. Wenn Sie dessen Telefonnummer nicht zur Hand haben, dann wird die Alarmierung die Feuerwehr übernehmen.
Auf KEINEN FALL darf ein brennender Kamin mit einem Kübel Wasser gelöscht werden.
Dies könnte zum Bersten
des brennenden Kamins führen.