Aufgrund der Trockenheit hat sich die Gefahr für Waldbrände erhöht. Anbei eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck: Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Gültigkeit der Verordnung: 22. Juni bis 31. Oktober 2021
Text: C. Stoxreiter, Bild: BH Vöcklabruck