Aufgrund der Coronakrise gibt es bei den Feuerwehren spezielle Alarmierungsregeln - auch bei uns in Tiefgraben.
Brand und Unfall - Vollalarm wie bisher
- Für zeitkritische Einsätze (Brände, Verkehrsunfälle, sonstige Notfälle) wird die Feuerwehr wie immer mittels Sirene und Telefonalarm alarmiert. Bei der Feuerwehr Tiefgraben hat man sich für die Variante entschieden nach Alarmierung beim Privatfahrzeug vor dem Feuerwehrhaus zu warten, bis der Einsatzleiter den Umfang der benötigten Mannschaft bestimmt.
Kein Gefahr im Verzug - Selektive Alarmierung
- Bei anderen Einsätzen (keine Gefahr im Verzug, s.g. Kleineinsätze wie zB Ölspur, Baum-über-Straße usw.) wird der Kommandant telefonisch von der Landeswarnzentrale angerufen. Der Kommandant verschafft sich ein Lagebild und alarmiert nur die tatsächlich notwendige Mannschaft.
Ziel dieser speziellen Alarmierungsvarianten: Die Ansteckungsgefahr innerhalb der eigenen Mannschaft soll so gering als möglich gehalten werden. Im Falle einer Alarmierung sollen immer nur die unbedingt benötigten Einsatzkräfte zum Einsatz ausrücken. Sollte innerhalb der Wehr ein Coronafall auftreten, kann das zu einer Quarantäne der Mannschaft führen, was bis zur Nicht-Einsatzbereitschaft der Wehr führen könnte.
Text & Bild: CStoxi